Theaterprojekt „Käpplerin un Kalkmännel“
Stand: Juni 2015
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
- Die Vorverkaufsstellen verkaufen die Eintrittskarte im Namen der Ortsgemeinde Jockgrim (Veranstalter). Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
- Eintrittskarten für die einzelnen Veranstaltungen können bei den Vorverkaufsstellen und an der Tageskasse im Barverkauf erworben werden, sofern noch Restkarten vorhanden sind.
- Beim Kauf der Eintrittskarte müssen der Kartenaufdruck, insbesondere Vorstellung, Datum, Uhrzeit, Preiskategorie sowie das Wechselgeld überprüft werden. Nachträgliche Reklamationen sind nach dem Verlassen des Vorverkaufsbüros / Kassenbereiches nicht mehr möglich.
- Gekaufte Karten sind von Rücknahme, Stornierung und Umtausch ausgeschlossen. Der Veranstalter kann Karten in Kommission zurücknehmen und diese an der Tageskasse im freien Verkauf anbieten. Beim Verkauf dieser Karten wird dem ursprünglichen Käufer das Entgelt erstattet.
- Schüler und Studenten können gegen Vorlage ihres Ausweises ermäßigte Karten erwerben. Dieser Ausweis muss auf Verlangen beim Einlass vorgelegt werden. Für bereits gekaufte Karten wird nachträglich keine Ermäßigung gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Bei unberechtigter Weitergabe an Besucher ohne gültige Bescheinigung muss der Aufpreis an der Tageskasse nachgezahlt werden.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
- Der Veranstalter haftet nicht für verkehrs-, krankheits- oder witterungsbedingte Verhinderung der Theaterbesucher.
- Im Fall der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber einen evtl. stattfindenden Ausweichtermin wahrnehmen oder von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ersatztermine können an der Tageskasse erfragt werden. Die Rückabwicklung des Vertrages erfolgt an der Tageskasse im Eingangsbereich.
- Die Besucher werden von den Wegbegleitern durch die Stationen geführt. Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher aus Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler, sowie die anderen Besucher erst nach Aufforderung durch die/den Wegbegleiter in den Zuschauerbereich der darauf folgenden Theater-Station eingelassen werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall nur für die restlichen Theaterstationen der gebuchten Veranstaltung gültig. Ein Anspruch auf den Besuch der kompletten Veranstaltung besteht für Besucher, die zu spät kommen, nicht.
- Der Veranstalter kann keinen Anspruch auf einen Sitzplatz gewährleisten, da an den einzelnen Stationen aus Platzgründen nur eine Mischung von Steh- und Sitzplätzen zur Verfügung steht. Das Mitbringen von eigenen Sitzgelegenheiten ist untersagt.
- Teile der zweiten und der fünften Theaterstation, sowie der Weg zur letzten Station sind nicht barrierefrei zugänglich.
Es sind keine Garderoben vorhanden. Für die Garderobe ist der jeweilige Besucher selbst verantwortlich. Eine Haftung für im Veranstaltungsbereich deponierte Garderobe wird seitens des Veranstalters nicht übernommen. - Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist verboten.
- Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art müssen im Zuschauerraum ausgeschaltet werden.
- Zum Schutz des Urheberrechts sind Ton-, Film-, Videoaufnahmen und Aufzeichnungen jeder Art - auch für den privaten Gebrauch - ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
- Die Hausordnung der jeweiligen Spielorte und die Hinweise der Ordner müssen beachtet werden. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen der Absperrungen ist nicht gestattet.
- Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
- Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Zuschauer belästigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben.
- Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von gefälschten Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Der Besucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter zu Dokumentationszwecken auch Bildaufnahmen der Besucher erstellt, vervielfältigt, sendet oder senden lässt, sowie in audiovisuellen Medien benutzt. Diese Einwilligung erfolgt ohne Anspruch auf Vergütung und ist zeitlich und räumlich unbegrenzt.
- Allgemeiner Gerichtsstand: 76751 Jockgrim